Diese Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält die Unterscheidungszeichen im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die von Kfz-Zulassungsbehörden in Deutschland bei der Vergabe von Kraftfahrzeugkennzeichen verwendet werden dürfen (Stand 1. Dezember 2023).

In der Liste wird hinter dem Kennzeichen die Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt) genannt, deren Zulassungsstelle befugt ist, Kennzeichen mit dem genannten Unterscheidungszeichen auszugeben. In der Spalte rechts daneben wird dargelegt, woher sich das Zeichen ableitet. Die Links bei den Kreisbezeichnungen bzw. den Namen der kreisfreien Städte führen zum Artikel des jeweiligen Verwaltungsbezirks.

Zeichen, die sowohl von einer kreisfreien Stadt als auch von einem Landkreis verwendet werden, sind besonders erläutert. Die Kfz-Zeichen unterscheiden sich in diesen Fällen durch die Kombination von Buchstaben und Ziffern. Dabei steht „X“ für einen Buchstaben, „XX“ für zwei, „9“ für eine Ziffer usw. Für die – wegen Verwechslungsgefahr mit anderen Buchstaben oder Ziffern – erst später eingeführten Buchstaben „B“, „F“, „G“, „I“, „O“ und „Q“ gelten oft Abweichungen von der üblichen Zuteilung. Diese werden hier in der Regel nicht angegeben. Sehr oft, aber nicht immer, erhält der Zulassungsbezirk die kurzen Kennzeichen mit mindestens einem dieser Buchstaben, wenn er ansonsten die Kennzeichen „XX 999“ vergibt. Kennzeichen mit weniger als vier Buchstaben und Ziffern („Digits“) nach dem Unterscheidungszeichen werden in einigen Zulassungsbezirken nur solchen Fahrzeugen zugeteilt, die bauartbedingt keine größeren Kennzeichen führen können, zum Beispiel US-amerikanische Importfahrzeuge oder Krafträder.

Aufgehobene Unterscheidungszeichen, die nicht mehr vergeben werden, sind hier nicht enthalten. Diese sind in der Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden, zu finden.

Die Anzahl der Buchstaben für den Zulassungsbezirk richtete sich ursprünglich möglichst nach der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft oder Stadt. Die jeweils größten Städte erhielten einen Einzelbuchstaben. So lautet das Kennzeichen für die Stadt Wuppertal „W“, da es die größte Stadt Deutschlands ist, deren Name mit dem Buchstaben „W“ beginnt. Wichtigste Ausnahme: Das viel größere Hamburg hat „HH“ für Hansestadt Hamburg, so konnte „H“ für die nächstkleinere Stadt Hannover genommen werden. Beim ersten Entwurf des Kennzeichensystems wurden auch Kennzeichen für die Gebietskörperschaften in der DDR und den ehemaligen deutschen Ostgebieten reserviert.

Wiedereingeführte Kfz-Kennzeichen

Seit dem 1. November 2012 können Zulassungsbezirke mehr als ein Unterscheidungszeichen führen, z. B. neben dem Unterscheidungszeichen eines Kreises ein früher vergebenes Unterscheidungszeichen eines Altkreises bzw. einer kreisangehörigen Stadt. Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) festgelegt oder aufgehoben. Die im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung erneut zugelassenen Unterscheidungszeichen werden ebenfalls aufgeführt. Die Festlegung und Aufhebung von Unterscheidungszeichen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland

0–9

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

V

W

X

Y

Z

Kennzeichenliberalisierung

Hier folgt eine Gesamtübersicht über alle ab dem 9. November 2012 im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung wieder neu zugelassenen Unterscheidungszeichen.

Die Kennzeichnung erfolgt nach den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, dabei bedeutet 01...: erste Veröffentlichung, 02...: zweite Veröffentlichung usw. An der dritten Stelle steht eine je Veröffentlichung fortlaufende Nummer für das Bundesland, wie sie so auch im Bundesanzeiger steht. Ggf. steht dort auch eine 0. Die letzten beiden Ziffern sind fortlaufende Nummern.

Veröffentlichungen im Bundesanzeiger

Bei der Nr. 26a handelt es sich um eine Korrektur der Nr. 26.

Genehmigungs- und Ausgabedatum

Das angegebene Datum bezieht sich auf das Datum der Genehmigung, nicht auf das Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Die Übersicht erfasst alle betroffenen Unterscheidungszeichen bis zur 42. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Zur Bedeutung der Abkürzung siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland.

Statistik

Hier werden die im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung erfolgten Freigaben sonst auslaufender Unterscheidungszeichen angegeben. Dabei stehen in der Spalte Anzahl die neu hinzukommenden Unterscheidungszeichen. In der Spalte Gesamtzahl steht die Summe aller bisher im Zusammenhang mit der Kennzeichenliberalisierung freigegebenen Unterscheidungszeichen.

Sonstiges

Elektrokarren auf der ansonsten autofreien Insel Helgoland haben das Unterscheidungszeichen AG, das für „Ausnahmegenehmigung“ steht. In der Erkennungsnummer stehen die Buchstaben NR. Es sind keine amtlichen Kennzeichen.

Siehe auch

  • Kfz-Kennzeichen (Deutschland)
  • Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland
  • Liste aller deutschen Kfz-Kennzeichen mit einer Gebietseinteilung
  • Liste der deutschen Landkreise und Städte mit ihren Kfz-Kennzeichen
  • Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden
  • Kennzeichenliberalisierung
  • Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland
  • Ostzonenverzeichnis der deutschen Kfz-Kennzeichen
  • Entwürfe für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland
  • Gültigkeitsbeginn der deutschen Kfz-Kennzeichen

Weblinks

  • Kraftfahrt-Bundesamt: Kfz-Kennzeichen Deutschland (Stand: 11. Januar 2022) (PDF; 351 kB)

Einzelnachweise


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Liste Der KfzKennzeichen In Deutschland Wikipedia, 47 OFF

KfzKennzeichen (Deutschland) Die Lernbegleiter, 41 OFF