Charterschein steht in der Bundesrepublik Deutschland für:

  • den Sportküstenschifferschein (SKS), ein amtlicher Sportschifferschein, der oft vom Vermieter beim Chartern einer seegängigen Yacht verlangt wird
  • die Charterbescheinigung, eine Möglichkeit zum Führen eines Charterboots auf Binnengewässern ohne Sportbootführerschein

Mit dem Charterschein den Traum vom Hausbooturlaub wahr machen

Bootscharter auf der Müritz Mecklenburgische Seenplatte

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Charterschein Teil 1/7

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