Die Nationalratswahlen der 34. Legislaturperiode fanden am 28. Oktober 1951 statt. Auf dieser Seite findet sich eine Übersicht über die Resultate in den Kantonen (Parteien, Stimmen, Wähleranteil, Sitze, Gewählte).
Anmerkungen zu den Wählerzahlen
In den Mehrpersonenwahlkreisen (bei den Wahlen 1951 waren dies 21 Kantone mit total 192 von 196 Sitzen) hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seinem Kanton Sitze zu vergeben sind (im Kanton Bern 33, im Kanton Schaffhausen 2). Diese Stimmen kann er an beliebige Kandidierende der sich zur Wahl stellenden Listen vergeben (Panaschieren). Eine Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei. Hat ein Wähler nicht alle seine Stimmen an Kandidierende vergeben, gehen diese Stimmen als sogenannte «Zusatzstimmen» an die von ihm gewählte Liste. Wenn der Wähler keine Liste auswählt, sondern einen so genannten «Wahlzettel ohne Parteibezeichnung» – auch Blankoliste genannt – verwendet, verfallen nicht benutzte Stimmen (sog. leere Stimmen).
Um zu überkantonal vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, muss zuerst die Anzahl fiktiver Wähler pro Kanton und Partei berechnet werden. Ein Aargauer «Wähler» kann aber auch aus 13 Personen bestehen, die nur je einen Kandidaten der betreffenden Partei auf ihrer Liste aufgeführt haben.
Das Bundesamt für Statistik benutzt daher den Begriff «fiktiver Wähler» für den Wähler, da ein effektiver Wähler auch nur ein Teilwähler sein kann. Die Zahl der Wähler entspricht der Anzahl gültiger Wahlzettel. Auf Kantonsebene ist die Summe aller Parteistimmen (Summe der Kandidatenstimmen von Kandidierenden einer Partei plus Zusatzstimmen = leere Felder einer Parteiliste) Berechnungsgrundlage. Beispiel: Partei A erzielt im Kanton X 12000, Partei B 27000 und Partei C 48000 von 87000 Parteistimmen. Die Anzahl gültiger Wahlzettel beträgt 25000. Somit hat Partei A in diesem Kanton 3448,28 (12000:87000 × 25000), Partei B 7758,62 (27000:87000 × 25000) und Partei C 13793,10 (48000:87000 × 25000) fiktive Wähler. Alle drei Parteien zusammen total 25000 Wähler.
Kanton Aargau (13 Sitze)
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung verfügte der Kanton Aargau über einen Nationalratssitz mehr als bei den vorangegangenen Wahlen.
Eine Listenverbindung bestand zwischen KVP, FDP, BGB und EVP. Unterlistenverbindungen bestanden zwischen KVP und BGB sowie zwischen FDP und EVP.
Kanton Appenzell Ausserrhoden (2 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen SP und Freier Demokratischer Volksliste.
Kanton Appenzell Innerrhoden (1 Sitz)
Im Kanton Appenzell Innerrhoden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Appenzell Innerrhoden angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Basel-Landschaft (4 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen FDP, KVP/CSP, BGB und DP.
Kanton Basel-Stadt (8 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen Radikalen, Liberalen, KVP und BGP sowie zwischen LdU und Freiwirtschaftsbund.
Kanton Bern (33 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen LdU und LSP.
Kanton Freiburg (7 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Genf (8 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen FDP, CSP und Nationaldemokraten/Liberalen.
Kanton Glarus (2 Sitze)
Da sich für die 2 Sitze im Kanton Glarus nur 2 Kandidaten bewarben, wurden diese in stiller Wahl gewählt.
Kanton Graubünden (6 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Luzern (9 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Neuenburg (5 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen FDP und Liberalen.
Kanton Nidwalden (1 Sitz)
Im Kanton Nidwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Nidwalden angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Obwalden (1 Sitz)
Im Kanton Obwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Obwalden angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Schaffhausen (2 Sitze)
Da sich für die 2 Sitze im Kanton Schaffhausen nur 2 Kandidaten bewarben, wurden diese in stiller Wahl gewählt.
Kanton Schwyz (3 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Solothurn (7 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton St. Gallen (13 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Tessin (7 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Thurgau (6 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen FDP und Bauern (BGB).
Kanton Uri (1 Sitz)
Im Kanton Uri galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Uri angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Waadt (16 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen FDP und Liberalen sowie zwischen BGB und CSP.
Kanton Wallis (7 Sitze)
Im Kanton Wallis gab es drei Kantonalparteien innerhalb der KVP Schweiz: KCV Unterwallis, KVP Oberwallis, CSP Oberwallis. Da es sich bei diesen Parteien nicht bloss um regionale Listen, sondern um eigenständige Parteien mit grossem Eigenleben handelte, werden sie hier separat aufgeführt.
Eine Listenverbindung bestand zwischen allen konservativen und christlichsozialen Listen. Eine Unterlistenverbindung bestand zwischen KVPO und CSPO.
Kanton Zug (2 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Zürich (32 Sitze)
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung verfügte der Kanton Zürich über einen Nationalratssitz mehr als bei den vorangegangenen Wahlen.
Listenverbindungen bestanden zwischen BGB, Freisinnigen und CSP sowie zwischen LdU und Liberalsozialisten.
Quellen
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die amtlichen Schlussresultate im Bundesblatt sowie die Tabelle des Bundesamtes für Statistik «Nationalratswahlen 1951: Stärke der Parteien, Wahlbeteiligung und fiktive Wählende, nach Kantonen».
Einzelnachweise



